Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Reiseveranstalter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Darüber hinaus genießen Sie auf unseren Pauschalreisen den umfassenden Schutz einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden.
Sehr gerne informieren wir hier über die umfassenden, wichtigen Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Ihr Reiseveranstalter:
Community Travel GmbH
Süderstraße 8
25813 Husum
Tel.: 0 48 41 – 939 82 80
E-Mail: service@community-travel.net
(E-Mails werden nur zu den Geschäftszeiten gelesen)
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